Der Grundbuchauszug ist im Grunde genommen nichts weiter als eine vollständige Kopie des Grundbuchblattes zu einem bestimmten Grundstück. Als Eigentümer hat man immer das Recht so einen Grundbuchauszug anzufordern. Gebraucht wird er nur, wenn man z.B. eine Hypothek auf sein Grundstück aufnehmen möchte oder einem „Kaufinteressenten“ diese Informationen zukommen lassen möchte ohne eine Vollmacht zur „Einsicht“ zu erteilen. Hier kann man dann auch selbst erst einmal einen Blick in den Grundbuchauszug werfen, bevor man diesen an andere weitergibt.
Bei einer Vollmacht, die ggf. wesentlich „unsicherer“ für den Eigentümer ist, kann es ja auch sein, das Informationen eingesehen werden können, die man nicht ohne weiteres zeigen möchte. Wenn man keine „Zeit“ hat, so einen Grundbuchauszug selbst vom Grundbuchamt abzuholen, kann man aber ohne weiteres eine andere Person bevollmächtigen, diesen abzuholen. Wichtig ist nur, das auch der Bevollmächtigte seinen Personalausweis mitnimmt. Dieser muss fast immer im Zusammenhang mit einer Vollmacht vorgezeigt werden.
Bei einer Vollmacht, die ggf. wesentlich „unsicherer“ für den Eigentümer ist, kann es ja auch sein, das Informationen eingesehen werden können, die man nicht ohne weiteres zeigen möchte. Wenn man keine „Zeit“ hat, so einen Grundbuchauszug selbst vom Grundbuchamt abzuholen, kann man aber ohne weiteres eine andere Person bevollmächtigen, diesen abzuholen. Wichtig ist nur, das auch der Bevollmächtigte seinen Personalausweis mitnimmt. Dieser muss fast immer im Zusammenhang mit einer Vollmacht vorgezeigt werden.
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