Sonntag, 19. Januar 2014

Grundbuchamt wiki

Das Grundbuchamt ist im deutschen Recht ein Registergericht, das mit der Führung des Grundbuchs betraut ist



Grundbuchahngelegenheiten gehören zur so genannten freiwilligen Gerichtsbarkeit. Das Grundbuch gibt  Rechtsverhältnisse an Grundstücken wieder, die Grundstücke selbst werden durch das Kataster- und Vermessungsamt gebildet

Die Eintragung so gebildeter Grundstücke im Grundbuch ist die Voraussetzung des Rechtsverkehrs mit Grundstücken und bildet somit die notwendige Grundlage zum Nachweis des Eigentums und von Belastungen an Grundstücken.


Obwohl das Grundbuchamt ein öffentliches Register darstellt, sind Auskünfte nicht für jedermann uneingeschränkt erhältlich. Es darf nur von den Notaren, Eigentümern und denjenigen eingesehen werden, die ein eingetragenes Recht am Grundstück haben. Dritte müssen ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen um Einsicht zu erhalten. Ohne gültiges Ausweisdokument kann Einsicht in aller Regel nicht gewährt werden.

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