Das Grundbuch ist ein amtliches Verzeichnis, das die Rechtsverhältnisse eines Grundstücks der Öffentlichkeit darlegt. Es gibt es in schriftlicher, immer häufiger aber auch in elektronischer Form. Im Grundbuchauszug werden die Eigentumsverhältnisse sowie etwaige Rechte und Lasten zu einem Grundstück erfasst.
http://grundbuchamt.org/
Besondere Grundbücher sind:
- Wohnungs- und Teileigentumsgrundbuch als Grundbuch für Wohneigentum nach WEG,
- Erbbaugrundbuch als Grundbuch für Erbbaurechte.
Als öffentliches Register kann jeder, der ein berechtigtes Interesse hat, ein Grundbuch einsehen und einen Grundbuchauszug verlangen. Das Grundbuch genießt öffentlichen Glauben. Das bedeutet, alle Eintragungen gelten auch dann als richtig, wenn sie mit der tatsächlichen Rechtslage nicht übereinstimmen. Der öffentliche Glaube erstreckt sich nicht
- auf Angaben über die Größe, Wirtschaftsart und Lage des Grundstücks,
- auf öffentliche Lasten, die auf dem Grundstück ruhen (z. B. Grundsteuer),
- auf Eintragungen, gegen deren Richtigkeit ein Widerspruch eingetragen ist.
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