Sonntag, 19. Januar 2014

Auszugsbestellung

Mit dem nachstehenden Formular können Sie einen Grundbuchauszug bestellen.

Sollten Sie nicht Eigentümer(in) des betreffenden Grundstückes sein, benötigen wir von Ihnen entweder ein Legitimationsdokument (Vollmacht, Verwaltungsvertrag etc.), welches Sie uns vorgängig auf dem Postweg zustellen wollen, oder einen Interessensnachweis (Art. 970 Abs. 2 ZGB), welchen Sie unten im Feld "Bemerkungen" angeben können. Auszüge, welche sich lediglich auf die Angabe des Eigentümers eines Grundstückes sowie die weiteren in Art. 26 GBV aufgeführten Eintragungen beschränken, erhalten Sie ohne Interessensnachweis.

Bitte beachten Sie, dass die Erstellung von Auszügen teilweise erhebliche Gebühren auslösen kann. In diesem Zusammenhang ist insbesondere von Bedeutung, wie detailliert der Auszug erstellt werden soll. Das Grundbuchamt berät Sie diesbezüglich gerne.

Für Auszüge aus den Grundbuchplänen (Katasterplänen) ist nicht das Grundbuchamt zuständig. Bitte wenden Sie sich dafür an die mit der Grundbuchvermessung beauftragte Nachführungsstelle.

http://grundbuchamt.org/

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